Krankenkassenanerkennung


... wird die Behandlung übernommen?

Gerne würde ich Ihnen hier mitteilen, wie Sie einfach die podologische Behandlung mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können

 

Jedoch ist die Fussbehandlung durch Podolog:innen bis heute keine gesetzliche Pflichtleistung der Krankenversicherer.

Wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen ist es möglich, dass Ihnen die Kosten zurückerstattet werden.

Jede Krankenkasse handhabt die Abrechnung anders, einige zahlen die Behandlung, andere wiederum nicht. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach; ob, wieviel und unter welchen Voraussetzungen Ihnen die Krankenkasse das ausgegebene Geld zurückerstattet.

 

Seit Januar 2022 ist die podologische Behandlung des diabetischen Fusssyndroms (kurz DFS; eine komplexe, multifaktorielle Komplikation des Fusses, ausgelöst durch einen Diabetes mellitus) eine Pflichtleistung der Grundversicherung der Krankenkasse. Je nach Schwere dieses diabetischen Fusssyndrom entscheidet die Hausärztin, der -arzt, wieviele Behandlungen verordnet werden und durch die Krankenversicherung gedeckt sind.

Diese Behandlung wird durch spezialisierte Podolog:innen ausgeführt.